Einwilligung zur KI-Verbesserung erteilen oder verweigern

12. August 2026· OfficeOmni· 2 Min. Lesezeit

Der Schalter steht ab Werk auf aus. Was er bewirkt, für wen er gilt und wer im Betrieb darüber entscheiden sollte.

OfficeOmni kann Nutzungsdaten des KI-Assistenten auswerten, um die Qualität der Antworten zu verbessern. Das geschieht nur, wenn Ihr Betrieb es ausdrücklich erlaubt — der Schalter steht ab Werk auf aus.

Wo der Schalter liegt

Die Einstellung heißt Daten zur KI-Verbesserung nutzen und liegt in den Einstellungen. Sie gilt für die ganze Firma, nicht je Benutzer: Wer sie umlegt, entscheidet für alle Kolleginnen und Kollegen mit.

Nach dem Umlegen bestätigt das Programm mit Einwilligung zur KI-Verbesserung gespeichert.

Was ohne Einwilligung passiert — nämlich nichts

Solange der Schalter aus ist, werden keine Nutzungsdaten zur Verbesserung der KI verwendet. Das ist der Auslieferungszustand. Sie müssen also nichts tun, um diesen Zustand zu erhalten; eine bewusste Handlung ist nur nötig, um zuzustimmen.

Der Assistent selbst funktioniert unabhängig davon in vollem Umfang. Die Einwilligung betrifft ausschließlich die spätere Auswertung, nicht die Beantwortung Ihrer Anfragen.

Was übermittelt wird, wenn Sie zustimmen

Übermittelt werden Nutzungsdaten des KI-Assistenten in maskierter Form: Personenbezogene Angaben werden vor der Übertragung unkenntlich gemacht. Ziel der Auswertung ist, typische Fragestellungen und Fehlschläge zu erkennen und die Antworten daraufhin zu verbessern.

Rückmeldungen zu einzelnen Antworten

Unabhängig vom Firmenschalter können Sie einzelne Antworten des Assistenten bewerten und einen Hinweis dazu hinterlassen. Dieser Hinweis wird zunächst lokal gespeichert. Ob er darüber hinaus zur Verbesserung verwendet wird, richtet sich wiederum nach dem Schalter Daten zur KI-Verbesserung nutzen.

Ihre Rückmeldung geht also nicht verloren, wenn die Einwilligung fehlt — sie bleibt nur im Haus.

Die Entscheidung im Betrieb treffen

SituationEmpfehlung
Sie verarbeiten sensible Mandanten- oder PatientendatenSchalter aus lassen.
Ihre Datenschutzvereinbarungen erlauben keine Weitergabe von NutzungsdatenSchalter aus lassen.
Sie nutzen den Assistenten intensiv und möchten zur Verbesserung beitragenEinwilligung erteilen, Belegschaft vorher informieren.

Da die Einstellung für die gesamte Firma gilt, gehört die Entscheidung zur Geschäftsleitung oder zum Datenschutzbeauftragten — nicht in die Hand eines einzelnen Arbeitsplatzes. Halten Sie fest, wer wann zugestimmt hat; bei einer Prüfung ist das die Frage, die zuerst gestellt wird.

Einwilligung zurücknehmen

Der Schalter lässt sich jederzeit wieder ausschalten. Ab diesem Zeitpunkt fließen keine weiteren Nutzungsdaten in die Verbesserung ein. Bereits übermittelte Daten sind davon nicht berührt — wer die Einwilligung erteilt, sollte das im Blick behalten.

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